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Rauchwarnmelder retten Leben

WOBAU Parchim rüstet alle Mietwohnungen mit Rauchwarnmeldern aus

Sicher haben Sie bereits aus den Medien entnommen, dass entsprechend der Landesbauordnung Mecklenburg/Vorpommern die Nachrüstung von Rauchwarnmeldern bis zum Ablauf des Jahres 2009 in allen Wohnungen Pflicht ist und eine jährliche Funktionsprüfung zwingend vorgeschrieben ist. Die Pflicht zur Nachrüstung wurde durch den Gesetzgeber dem Besitzer der Wohnung auferlegt.

 

Um sowohl für alle in unserem Eigentum befindlichen Wohnungen, als auch für die durch uns verwalteten Wohnungen ein Höchstmaß an Sicherheit für alle Bewohner zu gewährleisten, hat die WOBAU Parchim sich entschlossen, diese Aufgabe zu übernehmen. Damit wird für alle Mieter der gleiche, hohe Qualitätsmaßstab bei der Auswahl der Rauchwarnmelder gewährleistet.

 

Nach der Prüfung von Rauchwarnmeldern mehrerer Anbieter hinsichtlich Qualität und Preis wird der Auftrag zur Ausrüstung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern und zur späteren Wartung der Geräte an die Firma Elektro-Fix GmbH aus Schwerin erteilt. Die angebotenen Geräte entsprechen der DIN 14604 und haben eine VdS-Zulassung. Die eingesetzten Batterien gewährleisten einen störungsfreien Betrieb über mindestens 10 Jahre. Laut Landesbauordnung sind Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren einzubauen. Der Einbau der Rauchwarnmelder erfolgt im Zeitraum September bis Dezember 2009.

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