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Ausgewählte Themen und Probleme der Hausbewirtschaftung

Abfallwirtschaft

Durch Verbesserung der äußeren Bedingungen und bewusstem Verhalten der Mieter sind bereits spürbare Verbesserungen sichtbar.

Bitte beachten Sie weiterhin folgende Bedingungen:

  1. Leichtverpackungen (Grüner Punkt) zur besseren Auslastung der gelben Tonne nur lose entsorgen. Wenn die gelbe Tonne voll ist, den gelben Sack verwenden und daneben stellen. Gelber Sack mit Teilen von Restmüll wird insgesamt kostenpflichtiger Restmüll.
  2. Durch gewissenhafte Trennung des Abfalls nicht unnötig den Restmüllbehälter belasten. Sie sparen dadurch Kosten.
  3. Sperrmüll rechtzeitig (ca. 3 Wochen) mit der Sperrmüllkarte (Beim Hauswart) anmelden.
  4. Bio-Abfälle, besonders wenn Sie feucht sind, mit saugfähigem Papier (Tageszeitung) entsorgen. Plastik verrottet nicht und darf deshalb nicht in die Bio-Tonne gelangen.

Innenreinigung

Treppenhaus und Keller Sofern mit der Innenreinigung nicht eine Firma beauftragt wurde und somit über die Betriebskosten abgerechnet wird, erfolgt die Reinigung in Eigenleistung. Der Wechsel zwischen den Mietparteien ist eigenverantwortlich zu regeln. Ausreichend ist wöchentliches Fegen und Wischen der Treppe und monatliches Fegen der Gemeinschaftsräume im Keller, sowie Reinigung der Hauseingangstür und Flurfenster. Abwesenheit z.B. durch Berufstätigkeit oder Krankheit entbindet Sie nicht von dieser Pflicht. In diesem Fall ist eigenverantwortlich ein Dritter zu beauftragen.

Nutzung der persönlichen Keller

Leider kann besonders unter extremen Wetterbedingungen (starker Regen, Schneeschmelze) nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Wasser in den Keller eindringt. Ursachen hierfür sind z.B. folgende unabänderliche bauliche Gegebenheiten im Bestand:

  • Fugenundichtheiten bei Plattenbauten im Fundament und den Seitenwänden
  • Fehlende Trennung von Regenwasser, so dass es bei überlastung des Kanalsystems zum Rückstau kommen kann.

Deshalb ist unbedingt darauf zu achten, dass keine wertintensiven und feuchtigkeitsempfindlichen Gegenstände auf dem Kellerboden gelagert werden. Dadurch kommen Sie Ihrer versicherungsrechtlich geforderten Schadensminderungspflicht nach.

Tierhaltung

Die Haltung von Kleintieren (z.B. Fische, Hamster, Vögel) bedarf keiner gesonderten Zustimmung. Lärmintensive Papageienvögel sind nicht erlaubt.

Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Hierzu teilen Sie der Geschäftsstelle folgende notwendige Angaben mit:

  • Name und Anschrift des Halters
  • Anzahl, Tierart, Rasse und Größe (Schulterhöhe)

In der Regel wird die Zustimmung erteilt und in der Mieterakte nachgewiesen. Die Zustimmung erfolgt jedoch immer mit der Möglichkeit des Widerrufs, sofern z.B. Störungen der Nachbarschaft durch dauerndes Bellen, Jaulen oder Verunreinigungen hervorgerufen werden. Die Zustimmung ist immer auf das jeweilige Tier bezogen und erlischt bei dessen Tod.

Nicht genehmigt werden:

  1. Exotische Tiere, die eine Gefahr bedeuten (z.B. Schlangen)
  2. Tiere, die allgemeinen Ekel erregen (z.B. Ratten)
  3. Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden bzw. bei denen Gefährlichkeit vermutet wird (z.B. American Pittbull Terrier, American Staffordshire Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier, Bullmastiff, Dogo Argentino. Doqce de Bordeaux, Filo Brasileiro, Masiff, Mastino Espanol, Mastino Nepoletano, Tosa Inu).
  4. Hunderassen, die infolge ihrer Art und Größe einer Mietwohnung des mehrgeschossigen Wohnungsbaues unserer Typen nicht artgerecht gehalten werden können (z.H. Schäferhund, Dobermann, Rottweiler)

Sofern dann eine Genehmigung vorliegt, gilt die Forderung:

  • Leinenzwang im Gebäude und auf dem Grundstück
  • Sofortige Beseitigung von Verunreinigungen
  • Hausnahe Rasenflächen sind Spielflächen für kleine Kinder und kein Hundeauslauf.

Fazit: überprüfen Sie, ob für Ihr Tier (Katze, Hund) eine schriftliche Genehmigung durch die Wohnungsgesellschaft vorliegt. Ist dies nicht der Fall, beantragen Sie unverzüglich bei uns eine Genehmigung.

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