Unser Bereitschafts- dienst hilft Ihnen bei Havarien rund um die Uhr weiter.
Telefon:
0172/ 8 46 21 23
Durch Verbesserung der äußeren Bedingungen und bewusstem Verhalten der Mieter sind bereits spürbare Verbesserungen sichtbar.
Bitte beachten Sie weiterhin folgende Bedingungen:
Treppenhaus und Keller Sofern mit der Innenreinigung nicht eine Firma beauftragt wurde und somit über die Betriebskosten abgerechnet wird, erfolgt die Reinigung in Eigenleistung. Der Wechsel zwischen den Mietparteien ist eigenverantwortlich zu regeln. Ausreichend ist wöchentliches Fegen und Wischen der Treppe und monatliches Fegen der Gemeinschaftsräume im Keller, sowie Reinigung der Hauseingangstür und Flurfenster. Abwesenheit z.B. durch Berufstätigkeit oder Krankheit entbindet Sie nicht von dieser Pflicht. In diesem Fall ist eigenverantwortlich ein Dritter zu beauftragen.
Leider kann besonders unter extremen Wetterbedingungen (starker Regen, Schneeschmelze) nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Wasser in den Keller eindringt. Ursachen hierfür sind z.B. folgende unabänderliche bauliche Gegebenheiten im Bestand:
Deshalb ist unbedingt darauf zu achten, dass keine wertintensiven und feuchtigkeitsempfindlichen Gegenstände auf dem Kellerboden gelagert werden. Dadurch kommen Sie Ihrer versicherungsrechtlich geforderten Schadensminderungspflicht nach.
Die Haltung von Kleintieren (z.B. Fische, Hamster, Vögel) bedarf keiner gesonderten Zustimmung. Lärmintensive Papageienvögel sind nicht erlaubt.
Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Hierzu teilen Sie der Geschäftsstelle folgende notwendige Angaben mit:
In der Regel wird die Zustimmung erteilt und in der Mieterakte nachgewiesen. Die Zustimmung erfolgt jedoch immer mit der Möglichkeit des Widerrufs, sofern z.B. Störungen der Nachbarschaft durch dauerndes Bellen, Jaulen oder Verunreinigungen hervorgerufen werden. Die Zustimmung ist immer auf das jeweilige Tier bezogen und erlischt bei dessen Tod.
Nicht genehmigt werden:
Sofern dann eine Genehmigung vorliegt, gilt die Forderung:
Fazit: überprüfen Sie, ob für Ihr Tier (Katze, Hund) eine schriftliche Genehmigung durch die Wohnungsgesellschaft vorliegt. Ist dies nicht der Fall, beantragen Sie unverzüglich bei uns eine Genehmigung.