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Hinweise zur Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Wer den Schaden hat, hat hoffentlich eine Versicherung abgeschlossen. So ungelegen eine auslaufende Waschmaschine oder ein Leitungsriss meist kommt, man sollte nicht gleich die Nerven verlieren. Bei großen Wasserschäden immer erst versuchen, die Sicherungen bzw. den Strom abzuschalten. Dann wischen! Nachdem die gröbsten Pfützen beseitigt sind bewährt haben sich hier Kehrschaufeln zum Wasserschippen und der alte gute Scheuerlappen sollten Sie ihre WOBAU über den entstandenen Schaden informieren, um eine schnelle Behebung der Schäden und eine Schadensbegrenzung zu ermöglichen.

Dann ist die Hausratversicherung dran. Sie gehört neben der Haftpflichtversicherung zum absoluten Minimum dessen, was man sich als Normalbürger an Sicherheit leisten sollte. Die Leistungsumfänge der verschiedenen Anbieter sind unterschiedlich, doch Versicherungsschutz gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Einbruchdiebstähle und Leitungswasser gehören immer dazu.

Ein Leitungswasserschaden liegt immer dann vor, wenn Wasser aus den Rohren oder Armaturen austritt, an denen es normalerweise nicht austreten sollte. Das gilt für die Wasserversorgung und -entsorgung sowie für die Regenfallleitung und auch für die Heizung. Die klassische übergelaufene Badewanne oder die berüchtigte ausgelaufene Waschmaschine gehören auch dazu, nicht jedoch Wasserschäden durch herumplanschende Kinder, Schäden durch Regenwasser oder Hochwasser.

Die eigene Hausratversicherung ersetzt im Schadensfall alle beschädigten Sachen, die den in der Wohnung lebenden Mietern gehören. Auch geliehene oder auf Raten angezahlte Gegenstände sind versichert. Also zum Beispiel: Möbel, Bekleidung, Gardinen, Elektro- oder Sportgeräte, Bodenbeläge (Teppichböden, PVC oder Holz) und auch Einbauküchen. Für die Hausratgegenstände werden in der Regel die Reparaturkosten bezahlt übersteigen diese Kosten jedoch eine gleichwertige Neuanschaffung, dann wird der Preis für die neuen Sachen ersetzt. Repariert der Mieter die Beschädigungen selbst, dann bekommt er die Materialkosten und eine Entschädigung für die aufgewandte Zeit erstattet. übrigens: Das gilt auch für die Zeit, die man mit der Kehrschaufel oder dem Scheuerlappen zugebracht hat.

Ist jedoch nicht das persönliche Eigentum des Mieters beschädigt, sondern sind Schäden am Haus incl. Malerarbeiten entstanden, tritt die Gebäudeversicherung in Kraft. Für das persönliche Eigentum des Mieters haftet der Vermieter nicht, es sei denn es trifft ihn ein Verschulden. Deshalb empfehlen wir dringend allen Mietern eine Hausratversicherung abzuschließen.

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